Torsten Strauß hat die staatliche „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ – kurz: Heilpraktiker - nach erfolgreicher Prüfung erhalten.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker bezieht sich auf das Gebiet der „Integrativen Körpertherapie“ und Beratung.
So können in der Praxis auch alle angebotenen physiotherapeutische / körpertherapeutische Behandlungen privat in Anspruch genommen werden.
Dafür wird keine Verordnung / Überweisung vom Arzt benötigt.
Gleichzeitig gibt es dadurch die Möglichkeit diese Behandlungen wie folgt abzurechnen:
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.
Bei privatversicherten und beihilfebrechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte der Kostenträger vorher befragt werden.
Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
Anders als bei Ärzten gibt es keine amtliche Gebührenordnung.
Seit 1985 existiert unverändert ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das die durchschnittlich üblichen Vergütungen für naturheilkundliche Behandlungsformen auflistet.